Norbert Schubert-Immobilien bewerten-beraten-vermitteln

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Unsere Mitteilungen sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber diese Mitteilungen ohne unsere Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.
  2. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf oder Vermietung bleibt vorbehalten.
  3. Die zur Verfügung gestellten Objektinformationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Die entgeltliche Tätigkeit ist auch für den anderen Teil ausdrücklich erlaubt.
  5. Wir sind berechtigt weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.
  6. Mit Wirksamkeit des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und zahlbar. Dem Unternehmen steht auch dann eine Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichgeartetes oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
  7. Die Provisionsabrechnung erfolgt auf der Grundlage des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes. Dem Auftraggeber steht es frei, den Vertrag noch nachträglich vorzulegen.
  8. Ist dem Auftraggeber die nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, hat er uns das unverzüglich mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet Auskunft zu erteilen, ob bzw. wann und mit wem der Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis / Mietzins erzielt worden ist.
  9. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
  10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz